Das zakk ist ein Ort der Zusammenkunft und des Austausches, in dem sich alle Besucher*innen wohlfühlen sollen. Was „Wohlfühlen“ bedeutet, kann von Mensch zu Mensch stark variieren, denn persönliche Bedürfnisse und Grenzen sind individuell und subjektiv.

Wir als zakk wollen diese Bedürfnisse und Grenzen unserer Besucher:innen achten und respektieren und erwarten das auch von den Besucher:innen untereinander.
Leider kommt es in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammentreffens und der sozialen Interaktion immer wieder zu Grenzüberschreitungen jeglicher Art. Hiervon betroffen sind in aller Regel Personen, die von gesellschaftlichen Strukturen und existierenden Machtverhältnissen ohnehin bereits diskriminiert,
unterdrückt oder prekarisiert werden. Sexismus und sexualisierte Gewalt, Trans - und Homophobie, Rassismus, Ableismus, Antiziganismus und Antisemitismus sind nur einige Beispiele struktureller Diskriminierungsformen, die wir als zakk auf das schärfste verurteilen und gegen die wir mit aller Entschlossenheit vorgehen wollen.

Hier kommt der Begriff „Awareness“ ins Spiel. Awareness ist ein Konzept, das sich gegen alle Formen (absichtlichen und unabsichtlichen) grenzüberschreitenden Verhaltens, (sexualisierter) Gewalt und Diskriminierung positioniert und diesen zugegen handelt beziehungsweise für die o.g. Thematiken sensibilisieren und situationsbezogene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen will.

Grenzverletzendes, übergriffiges und  diskriminierendes Verhalten

Die Feststellung, ob eine (sexualisierte) Grenzverletzung vorgefallen ist, liegt in der individuellen Wahrnehmung der betroffenen Person und ist einzig und allein ihr zu überlassen.
Das bedeutet: Wenn eine Person eine (sexualisierte) Grenzverletzung, (sexuelle) Belästigung oder Vergewaltigung als solche bezeichnet, dann entspricht dies ihrer individuellen Wahrnehmung und ist somit als Bezeichnung für das von ihr Erlebte zu akzeptieren. Die jeweilige Biographie ist entscheidend dafür, wie Gewalt und übergriffiges Verhalten durch Personen wahrgenommen und eingeordnet wird, weswegen eine Beurteilung von außen diesbezüglich nicht möglich und nicht anzustellen ist.

Nicht nur (sexualisierte) Grenzverletzungen können dazu führen, dass sich Menschen auf einer Veranstaltung unwohl fühlen. Rassistisches, antisemitisches, sexistisches und/oder homo-/transphobes Verhalten kann von subtilen Anspielungen über verbale Beschimpfungen bis hin zu physischen Übergriffen reichen und ist ebenso ein Grund, das Awareness-Team einzuschalten.
Auch hier gilt: Wenn sich eine Person aufgrund ihrer sexuellen Identität, Hautfarbe, Religion, etc. von einer anderen Person angegriffen und diskriminiert fühlt, so entspricht dies ihrer individuellen Wahrnehmung und ist somit als Diskriminierungserfahrung zu akzeptieren.
Die betroffenen Personen müssen unterstützt werden; ihnen gebührt empathisches und solidarisches Verhalten.

Awareness-Team

Das Awareness-Konzept des zakk findet auf allen Veranstaltungen Anwendung. Ein oder mehrere Ansprechpartner:innen des Awareness-Teams stehen den Besucher:innen als Expert:innen zur
Verfügung, wenn es zu Erfahrungen diskriminierenden oder grenzüberschreitenden Verhaltens kommt. Sie können Schutz- und
Rückzugsräume zur Verfügung stellen.
Das Awareness-Team ist auf verschiedenen Wegen erreichbar.
• Persönliche Kontaktaufnahme: das Awareness-Team ist vor Ort und transparent für das Personal und kann jederzeit persönlich angesprochen werden.
• E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Awareness-Team begleitet zum einen die Veranstaltungen, ist aber auch außerhalb der Veranstaltungszeiten ansprechbar und
verfügt über Informationen zu Beratungs - und Kontaktstellen.
Während Veranstaltungen ist die Security für die Umsetzung des Konzepts und somit den Schutz aller Gäste verantwortlich. Über das geltende Awareness-Konzept sind alle Personen, die auf der Veranstaltung arbeiten, in Kenntnis gesetzt worden. Bei Nutzungen bleibt das Hausrecht beim zakk und das Awareness-Konzept bleibt
bestehen.

An dieser Stelle wollen wir auf unsere eigene überwiegend privilegierte Positionierung hinweisen und darauf, dass wir als Awareness-Team nicht in Bezug auf alle Diskriminierungsverhältnisse Erfahrungen und Wissen mitbringen.
Bei Bedarf können wir euch die Kontaktdaten von einigen Kooperationspartner*innen vermitteln, die ein anderes Erfahrungswissen in Bezug auf gesellschaftliche Verhältnisse besitzen. Wir haben den Anspruch, in unseren eigenen
Zusammenhängen bestehende Hierarchien abzubauen und diskriminierende Strukturen aufzulösen.

Awareness-Konzept des zakk

• Das Awareness-Konzept ist öffentlich einsehbar und steht allen Besucher:innen und Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Bei
jedem neuen Arbeitsvertrag muss das geltende Awareness-Konzept unterschrieben werden.
• Vor Beginn jeder Veranstaltung werden die konkreten Awareness-Beauftragten der Veranstaltung genannt und vertreten somit das Awareness-Team. Die Aufgabe ist freiwillig und kann nicht per Anweisung delegiert werden. Die Beauftragten sind jederzeit für alle Gäste und Mitarbeiter*innen ansprechbar.
• Vor Veranstaltung werden externe Helfer*innen über das Awareness-Konzept und die Beauftragten in Kenntnis gesetzt. Eine Zustimmung ist obligatorisch.
• Die Kommunikationsstrukturen müssen für jede Veranstaltung transparent und für alle Beteiligten ersichtlich sein. Das heißt, dass Verantwortlichkeiten klar zugewiesen und Ansprechpartner*innen eindeutig deklariert werden. Je nach Größe der Veranstaltung stehen Funkgeräte zur Verfügung, um bei Bedarf die jeweiligen Verantwortlichen schnell erreichen zu können.
• Es ist zu beachten, dass keine dritten Personen in Situationen involviert werden sollten, mit denen sie möglicherweise überfordert sein könnten. Dies bezieht sich z.B. auf die Beaufsichtigung von durch Übergriffe betroffene Personen, die ausschließlich dem Awareness-Team zufällt.

Handlungsmöglichkeiten/Verhaltensweisen

Sollte das Awareness-Team in konkreten Situationen handeln müssen, so sind folgende Handlungsrichtlinien einzuhalten:
• Die betroffene Person ist Expert:in des Erlebten und ihre Wahrnehmung und Bedürfnisse müssen respektiert werden.
Die Kontrolle über die Situation muss bei der betroffenen Person liegen. Beachtet, dass sie womöglich gerade eine traumatische Erfahrung durchlebt und mit Kontrollverlust, übergriffigem Verhalten oder Gewalt konfrontiert war.
• Respektiert die körperlichen und persönlichen Grenzen der Betroffenen.
• Wenn die betroffene Person es wünscht, so ist die beschuldigte Person des Hauses zu verweisen. Dies ist unabhängig von der eindeutig nachweisbaren Schuld der beschuldigten Person, die im Zweifelsfall im Nachhinein zu klären ist.
• Bietet professionelle Unterstützungs-möglichkeiten an (Kontakte im Anhang)
• Bietet einen sicheren Nachhauseweg (Taxi) an.

Safer Space

Damit im Bedarfsfall die Möglichkeit besteht, sich mit Betroffenen in einen geschützten Raum zurückziehen zu können, muss ein solcher bei jeder Veranstaltung durchgängig vorhanden sein. Der Rückzugsraum sollte möglichst ruhig, trocken und warm sowie ausschließlich für die Mitarbeiter*innen des Awareness-Teams und
die Orga zugänglich sein. Gespräche mit Betroffenen, die hier stattfinden, sollten nicht Gefahr laufen, gestört zu werden.

Reflexion
Die regelmäßige Reflexion über die Arbeit und Struktur des Awareness-Teams ist Teil des Awareness-Konzepts. Jedes Einschreiten des Awareness-Teams und die durch das Personal erlebten Situationen sind im Nachhinein zu besprechen und zu reflektieren. Dem Personal stehen jederzeit relevante Kontaktinformationen zu Beratungsstellen zur Verfügung.


Wichtige Telefonnummern:

Frauenberatungsstelle Düsseldorf: 0211 68 68 54

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Opferberatungsstelle Rheinland: 0178 811 39 00

Puls: 0211 210 94 852

Männerberatungsstelle: 0211 233 948 0

Antisemitismusbeauftragte NRW: 0211 83 71 555

Hilfe Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 555 30

Ambulanz für Gewaltopfer: 0211 89 9 53 68

(Stand: April 2022)