Der Gesetzgeber hat am 15. Mai 2020 mit der Veranstaltergutschein-Lösung ein neues Gesetz verabschiedet, welches vorsieht, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem/der Inhaber:in einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen.


FAQ:

Was sieht die Gutscheinlösung vor?
Die gesetzliche Regelung zum Veranstaltergutschein sieht vor, dass Inhaber:innen einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte für eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte, und bei der ein eventueller Nachholtermin nicht wahrgenommen werden kann, vom jeweiligen Veranstalter anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises ein Gutschein ausgestellt werden kann.
Wird anstelle einer Erstattung ein Veranstaltergutschein ausgestellt, so kann dieser jederzeit beim Erwerb eines Tickets für eine Veranstaltung des ausstellenden Veranstalters eingelöst werden.

Sollte der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst werden, kann der/die Inhaber:in vom Veranstalter die Barauszahlung des dann aktuellen Gutscheinwerts verlangen.

Für welche Tickets gilt die Gutscheinlösung?
Die Möglichkeit der Ausstellung eines Veranstaltergutscheins besteht, wenn das Ticket vor dem 08.03.2020 gekauft wurde und die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.

Wie erfahre ich, ob meine Veranstaltung verlegt oder abgesagt wurde?
In den meisten Fällen gibt es Nachholtermine für ausgefallene Veranstaltungen und die Tickets behalten ihre Gültigkeit für die neuen Termine. Informationen zu Verlegungen und Absagen gibt es immer aktuell hier.

Außerdem informieren wir euch per E-Mail über aktuelle Terminverlegungen und -absagen.

Bei Rückfragen schreibt gerne eine E-mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Behalten meine Eintrittskarten ihre Gültigkeit?
Die Eintrittskarten sind auch für die geplanten Nachholtermine gültig. Ihr müsst nichts weiter tun.

Was muss ich machen, um einen Veranstaltergutschein zu erhalten?
Wenn eine Veranstaltung verlegt oder abgesagt wird, erhaltet ihr von uns eine E-mail mit weiteren Infos.

Für was ist der Veranstaltergutschein gültig?
Alle verfügbaren Veranstaltungen könnt ihr hier einsehen.

Kann ich mir den Veranstaltergutschein auch in bar auszahlen lassen?
Falls ihr euren Veranstaltergutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlöst, kann sich der/die Gutscheininhaber:in den aktuellen Wert des Gutscheins auszahlen lassen.

Welchen Wert hat der Veranstaltergutschein?
Der Wert des Veranstaltergutscheins entspricht dem Wert der Eintrittskarte, einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren.

Gibt es „Härtefallregelungen“, und wie sehen diese aus?
Das Gesetz sieht eine Härtefallregelung vor, wonach der/die Inhaber:in eines ausgestellten Gutscheins vom Veranstalter die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen kann, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn/sie angesichts der persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Wendet euch bitte in diesem Fall an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was ist, wenn ich einen Veranstaltergutschein mit dem Wert z.B. 50€ für ein neues Ticket einlöse, das nur 10€ kostet? Was passiert mit den 40€?
Solltet ihr beim Einlösen nicht den ganzen Gutscheinwert verbrauchen, so verbleibt der Restbetrag auf dem Gutschein.

Ich habe mein Ticket bei einem Drittanbieter (z.B. eventim) gekauft. Wie komme ich nun zu meiner Rückerstattung bzw. zu meinem Gutschein?
Bitte wendet euch für eine Rückerstattung bzw. für einen Veranstaltergutschein an die entsprechende Vorverkaufsstelle, bei der ihr die Tickets gekauft habt.